Re: Offener Brief an die Intendanten der ARD-Sender

Ende letzten Monats veröffentlichte der Composers Club e.V. mit Unterstützung der GEMA einen „Offenen Brief an die Intendanten der ARD-Sender“. Er stellt eine Antwort auf einen von iRights veröffentlichten Bericht dar, der die Ergebnisse einer ARD-internen Arbeitsgruppe zu Creative-Commons-Lizenzierung zusammenfasst (bezeichnet als „Positionspapier“), und warnt die ARD vor weiteren Schritten in diese Richtung. Nach Lektüre sowohl des ARD-Berichts als auch des offenen Briefes kommen wir zu dem Schluss, dass auf Seiten des Composers Clubs eine Reihe von grundsätzlichen Missverständnissen bestehen. Da eine Umsetzung der Positionen des Komponistenverbandes in letzter Konsequenz zur Folge hätte, dass eine angemessene Vergütung unserer Mitglieder durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk behindert wird, möchten wir die wesentlichen Missverständnisse herausarbeiten.

Erschwernis für die freie Meinungsbildung

Der Composers Club erläutert einleitend, dass das „Musikrecht im Positionspapier als besonderes Hemmnis einer digitalen Senderzukunft dargestellt wird“. Im Bericht selbst muss man allerdings etwas suchen, um überhaupt Darstellungen mit Bezug zum Musikrecht zu finden. Sie lassen sich in der Essenz auf einen Satz reduzieren: „Die Verwendung von GEMA- und GVL-Musik schließt eine CC-Lizenzierung derzeit aus.“ Tatsächliches Hemmnis ist hernach nicht das Musikrecht, sondern der Unwillen der zuständigen Verwertungsgesellschaften, ebenfalls CC-Lizenzierung zu ermöglichen. Im Wesentlichen geht es der Arbeitsgruppe (und somit auch der ARD) überhaupt nicht um Musik. Vielmehr äußert sie sich zu eigenproduzierten „Bildungsinhalten oder Inhalten, die die Meinungsbildung fördern“ und „neuen Formen von Journalismus, die den Nutzer miteinbeziehen“. Im Abschnitt 2.2 zu „Geeigneten Inhalten“ heißt es explizit: „Besonders bei Bildungsinhalten, Erklärbeiträgen, Interviews oder Naturaufnahmen kann es sich mit Blick auf die Rechtelage lohnen, eine CC-Lizenzierung zu prüfen.“ Auch der zu deckende Bedarf wird entsprechend beschrieben: „Bei den angefragten Inhalten handelt sich häufig um regionale Inhalte oder um Beiträge aus dem Bereich Wissenschaft und Bildung, an denen die ARD-Anstalten die Rechte haben.“ Möchte sich der Composers Club etwa dagegen aussprechen, öffentlich-rechtlich produzierte Bildungs- und Informationbeiträge nachhaltig zugänglich zu machen? Er gibt immerhin selbst an, die Netzveröffentlichung von öffentlich-rechtlichen Inhalten zu befürworten. Aber ohne konsequente Lizenzierung bleibt die Nachhaltigkeit auf der Strecke, und CC ist hierfür international Standard.

Urheberrechts-Update

Den Komponisten ist wohl nicht zu unterstellen, dass sie sich bewusst gegen die öffentliche Meinungsbildung stellen wollen. Insgesamt geht die Argumentation jedoch von falschen Sachverhalten aus. So behaupten sie etwa: „Das deutsche Urheberrecht sieht gemäß §32 eine angemessene Vergütung der Urheber für die Nutzung ihrer Werke vor. Creative Commons ist damit nicht kompatibel und somit nicht rechtssicher.“ Bis 2002 mag man dieser Argumentation gefolgt sein. Dann fand jedoch die sogenannte Linux-Klausel Eingang ins Urheberrecht, die es Urhebern erlaubt, „unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann“ einzuräumen. CC-Lizenzen sind somit seit zwölf Jahren fraglos kompatibel zum deutschen Urheberrecht, es besteht entsprechend auch keine Rechtsunsicherheit. Was nach wie vor problematisch ist, ist vielmehr die Ungleichbehandlung von CC- und Nicht-CC-Künstlern in Form eines faktischen Wahrnehmungsdefizits seitens der Verwertungsgesellschaften.

UNESCO oder Google?

Der ARD-Bericht nennt Forderungen nach CC-Lizenzierung u.a. von der Bundeszentrale für politische Bildung und der UNESCO. Als Grund für eine freiere Lizenzierung wird genannt: „Privatpersonen, Schulen, Bildungseinrichtungen und gemeinnützigen Organisationen kann so der Zugang zu beziehungsweise die Nutzung von ARD-Inhalten erleichtert werden.“ Vielmehr noch: „Zusätzlich schärft der Umgang mit CC-Lizenzen das Bewusstsein für Urheberrecht im Internet und dient damit in besonderem Maß der Förderung der inhaltlichen Medienkompetenz.“ Der offene Brief suggeriert dagegen mehrfach, dass v.a. die Unternehmen Google (YouTube) und Facebook Profiteure von einer Verbreitung CC-lizenzierter Inhalte seien. Es wird darauf hingewiesen, welche Nutzungsrechte an hochgeladenen Inhalten sich diese Portale vorbehalten — im ARD-Bericht wird hierzu erläutert, dass die Redaktionen diesen Bedingungen heute, also ohne CC-Lizenzierung, zustimmen müssen, um in sozialen Netzwerken überhaupt präsent zu sein. Eine CC-Lizenz macht eine exklusive Nutzung dieser Inhalte für einzelne Firmen aber geradezu unmöglich, vielmehr würde sie endlich auch den Gebührenzahlenden Nutzungsrechte geben, die die ARD bisher zwangsläufig allein Facebook und Google einräumt. Es handelt sich damit also im Gegenteil eher um eine Schwächung der Monopole.

CC und Facebook: In Wirklichkeit inkompatibel

Bisher sind Facebook und YouTube nicht berühmt dafür, besonders gute Unterstützung für CC anzubieten: YouTube unterstützt mit CC BY gerade mal eine einzige der sechs Standardlizenzen. Wer ein Video unter eine andere Lizenz stellen möchte, muss dies händisch in den Kommentar unter das Video schreiben. Der ARD wird dagegen die Verwendung von CC BY-NC-ND empfohlen, was die Inhalte für Google ziemlich uninteressant macht. Im Falle des anderen angeblichen Nutznießers gibt es sogar eine Stellungnahme von Facebook, warum man Creative Commons nicht unterstützt. Warum bedient der Composers Club hier lediglich alte Klischees, obwohl es doch genug Beispiele gibt, wo Creative Commons tatsächlich erkennbar eingesetzt wird — wie etwa das Fotoportal Flickr, die Musikplattform Jamendo oder den Registrierungsservice Safe Creative?

Schimpfen Sie nicht, helfen Sie uns!

Bleibt noch die Vergütungsfrage. Nehmen wir an, ein ARD-Beitrag soll mit einem Musikwerk unterlegt werden. Bei einer Komposition von Mitgliedern des Composers Clubs wäre die CC-Veröffentlichung wohl nicht möglich, da es trotz der Ankündigung eines Pilotprojekts vor einem Jahr noch immer keine CC-Unterstützung durch die GEMA gibt. Wird das Werk jedoch einmal von der C3S vertreten, ist sowohl eine CC-Lizenzierung unter CC BY-NC-ND möglich, als auch eine tarifgerechte Vergütung bei jeder Nutzung, die eine Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung darstellt. Wie der Composers Club selbst erläutert, sei eine Nutzung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wiederum als kommerziell zu verstehen, sodass auch bei Wiederholungen oder Fremdausstrahlungen eine entsprechende Vergütung anfiele. Wer sich darum sorgt, dass Urheber leer ausgehen könnten, sollte sich zum einen den Verträgen mit den Rundfunkanstalten widmen, und zum anderen die bestehenden Verwertungsgesellschaften fragen, warum sie sich in dieser Frage nicht weiterbewegen — Creative Commons ist nicht das Problem.

Grenzen Sie CC-Künstlerinnen und Künstler nicht aus. Helfen Sie uns, faire Vergütung für alle Kreativen zu ermöglichen: Unterstützen Sie die C3S!

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Category: CC, NEWS

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