Fragen und Antworten

Zuletzt geändert von Thomas Mielke am 16. August 2017

Abkürzungen

VG – Verwertungsgesellsschaft
C3S – Cultural Commons Collecting Society SCE mit beschränkter Haftung (C3S SCE)
GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte

Allgemein

1. Was ist eine Verwertungsgesellschaft?
2. Was bietet ihr derzeit schon an?
3. Kann ich meine Musik schon registrieren lassen?
4. Was bedeutet “Werke zur Verwertung wahrnehmen lassen”?
5. Wo ist der Wahrnehmungsvertrag?
6. Wird die C3S neben Musik auch anders geartete Inhalte verwerten?
7. Agiert C3S international/weltweit?
8. Soll ich mich als Musiker oder Musikerin aus einem Land, welches nicht Teil der EU ist als ordentliches Mitglied anmelden?
9. Und was, wenn mein Land nicht in der EU liegt?
10. Muss ich aus meiner derzeitigen VG austreten, um bei der C3S Mitglied werden zu können?
11. Ich bin noch bei keiner VG angemeldet, meine Musik wird aber schon aufgeführt. Soll Ich mich erst bei einer anderen VG anmelden oder doch lieber warten, bis die C3S verwerten darf?
12. Könnt ihr euch auch rückwirkend um Licensing-Angelegenheiten kümmern bzw. Tantiemen weltweit einholen?

Mitgliedschaft

13. Wer kann Mitglied werden?
14. Was passiert nach dem Abschicken des Beitrittsformulares?
15. Kann mein Verein C3S-Mitglied werden?
16. Welche Möglichkeiten einer Mitgliedschaft gibt es und wodurch unterscheiden sie sich?
17. Warum sollte Ich investierendes Mitglied werden? Welche Vorteil bringt mir das?
18. Warum sollte ich mehr als einen Anteil zeichnen?
19. Kann ich weitere Anteile zeichnen, wenn ich schon welche gezeichnet habe?
20. Wird sich mein investiertes Kapital vermehren?
21. Kann ich zunächst investierendes Mitglied werden und dann später ordentliches?
22. Gibt es einen Mitgliedsbeitrag?
23. Besteht die Möglichkeit mich ausnahmsweise dieses Jahr vom Mitgliedsbeitrag zu befreien?
24. Was passiert wenn ich einfach so nicht bezahle?
25. Das mit meiner Musikkarriere hat sich leider erübrigt. Muss ich jetzt kündigen?
26. Wie muss ein Austritt erfolgen? Was ist bei einer Kündigung zu beachten?
27. Was passiert, wenn ich aus der C3S austrete?
28. Meine Anschrift oder meine E-Mail Adresse hat sich geändert. Wie teile ich die Änderung mit?
29. Was unternimmt die C3S, wenn keine gültige E-Mail Adresse vorliegt?
30. Ich habe keine Einladung zur Generalversammlung bzw. keine Beitrags-Rechnung erhalten. Was tun?

Ich habe keine Einladung zur Generalversammlung bzw. keine
Beitrags-Rechnung erhalten. Was tun?

1. Was ist eine Verwertungsgesellschaft?

Wenn im Radio, in einem Club oder auf einer Konzertbühne Musikstücke gespielt werden, dann sollen auch diejenigen etwas davon haben, die diese Stücke komponiert oder getextet haben. Aber es wäre viel zu kompliziert, mit jedem einzelnen Komponisten oder Textdichter einen eigenen Vertrag zu verhandeln.

Deswegen schließen sich Kreative zu Verwertungsgesellschaften zusammen. Dort können sie ihre Werke registrieren, und von ihr bekommen Sender und Veranstalter Nutzungslizenzen zu klaren Bedingungen. Die so eingenommenen Gelder schütten die Gesellschaften dann an ihre Mitglieder aus. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat die staatliche Aufsicht über alle Verwertungsgesellschaften.

2. Was bietet ihr derzeit schon an?

Verwertungstechnisch dürfen wir derzeit überhaupt nichts anbieten, weil das nur mit Zulassung gestattet ist. Und das ist genau das Problem: Musiker stehen vor uns und fragen nach einem Service, den wir aber erst anbieten dürfen, wenn sie uns dabei helfen, überhaupt dorthin zu kommen.

Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum es jahrzehntelang keine Alternative zur GEMA gab: Es wäre jederzeit möglich gewesen, aber es hat bisher nie die kritische Masse von Musikern gegeben, die verstanden haben „Ach so, wenn ich helfe, dann passiert auch was!“

3. Kann ich meine Musik schon registrieren lassen?

Es ist im Augenblick noch nicht möglich, Musikstücke bei uns zu registrieren. Sobald sich dies ändert, werden wir unsere Mitglieder umgehend davon in Kenntnis setzen.

4. Was bedeutet “Werke zur Verwertung wahrnehmen lassen”?

Wir bekommen von Euch für die Werke und für den Bereich, der uns übertragen wurde (z.B. live) den Auftrag, Gebühren bei der aufführenden Instanz zu erheben und später an euch auszuzahlen.

Es geht nur um bestimmte Rechte, ihr tretet nicht euer Urheberrecht an uns ab, stattdessen nehmen wir eure Rechte für euch wahr und schützen diese.

5. Wo ist der Wahrnehmungsvertrag?

Der Wahrnehmungsvertrag ist in Arbeit – wir halten Euch über den Newsletter auf dem Laufenden.

6. Wird die C3S neben Musik auch anders geartete Inhalte verwerten?

Zunächst beginnen wir mit der Verwertung von Musik – damit haben wir fürs Erste genug zu tun. Wenn es mit der Musik gut läuft, ist es durchaus möglich, dass wir uns auch mit anderen Inhalten beschäftigen. Ob es dazu kommt, wird sich im Laufe der Zeit zeigen.

7. Agiert C3S international/weltweit?

Wir sind eine europäische Genossenschaft, was es uns sehr einfach machen wird, in ganz Europa tätig zu werden. Wir müssen das aber auch erst phasenweise ausbauen, nachdem der Start in Deutschland geglückt ist. Weltweit zu agieren ist dagegen extrem schwierig und wird vorerst nur über Gegenseitigkeitsverträge laufen können, weil im Gegensatz zu Europa die urheberrechtlichen Regelungen anderswo sehr abweichend sein können (das Copyright in den USA funktioniert z.B. ganz anders als das kontinental-europäische Urheberrecht).

8. Soll ich mich als Musiker oder Musikerin aus einem Land, welches nicht Teil der EU ist, als ordentliches Mitglied anmelden?

Wenn deine Musik in Ländern, in denen wir zugelassen sind, gespielt wird, können wir in diesen Ländern für dich verwerten. Tritt am besten mit uns in Kontakt und schildere uns deine Situation, dann können wir gemeinsam evaluieren, ob eine ordentliche Mitgliedschaft für dich sinnvoll ist.

9. In meinem Land gibt es keine aktive Struktur des C3S. Was nun?

Wenn Du mithelfen möchtest, in deinem Land eine C3S-Initiative aufzubauen: sehr gerne. Wir freuen uns über Unterstützung. Melde dich einfach bei Veit Winkler (zuständig für Internationalisation): veit.winkler@c3s.cc

Auch über Teammitglieder außerhalb der EU freuen wir uns jederzeit. Wir brauchen für jedes Land, in dem wir aktiv werden möchten, vor Ort zunächst ein Team. Wir freuen uns über deine Hilfe – melde dich in diesem Fall bitte auch bei Veit.

10. Muss ich aus meiner derzeitigen VG austreten, um bei der C3S Mitglied werden zu können?

Nein, Mitglied in der Europäischen Genossenschaft C3S zu werden, kann dir deine VG nicht verbieten. Erst wenn du einen Wahrnehmungsvertrag mit der C3S abschließt, d.h. du uns Rechte zur Verwertung deiner Musik überträgst, muss der Vertrag mit deiner derzeitigen in der Regel mindestens geändert werden. Je nachdem bei welcher VG du angemeldet bist, kann es sein, dass du dann einzelne Bereiche (z.B. den Live-Bereich oder den Online-Bereich) ausklammern, einzelne Stücke ausnehmen (falls deine VG das erlaubt) oder ganz austreten musst.

Solltest du dich, wenn es so weit ist, dazu entscheiden, doch nicht als Urheber von der C3S vertreten werden zu wollen, kannst du als unterstützendes Mitglied dabei bleiben und dich über die positiven Effekte der Aktivitäten der C3S innerhalb deiner VG freuen oder auch einfach wieder aus der europäischen Genossenschaft C3S austreten. In einem solchen Fall bekommst du die Werte deiner gezeichneten Anteile zurück und würdest nichts verlieren.

11. Ich bin noch bei keiner VG angemeldet, meine Musik wird aber schon aufgeführt. Soll ich mich erst bei einer anderen VG anmelden oder doch lieber warten, bis die C3S verwerten darf?

Wenn du davon ausgehst, dass du bei einer anderen VG schon signifikante Einnahmen haben wirst (was nicht unbedingt der Fall ist, selbst wenn deine Musik gespielt wird), bevor die C3S als VG zugelassen wird, dann ist es eine sinnvolle Überlegung. Es hängt auch davon ab, bei welcher VG du bist und in welchem Land deine Musik vorrangig gespielt wird.

Darum ist die Antwort, dass es auf deinen persönlichen Fall ankommt. Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht pauschal eine Aussage darüber machen können – es hängt von zu vielen Faktoren ab. Gerne versuchen wir, dir zu helfen und dich zu beraten – dazu kannst du uns anschreiben und uns deine persönliche Situation schildern.

12. Könnt ihr euch auch rückwirkend um Licensing-Angelegenheiten kümmern bzw. Tantiemen weltweit einholen?

Nein. Denn dazu müssten die Lizenznehmer ja ständig immense Rücklagen bilden, damit sie nicht Konkurs gehen, wenn plötzlich eine Rechnung für die letzten 10 Jahre reinflattert.

13. Wer kann Mitglied werden?

Prinzipiell kann jede und jeder Mitglied werden. Jede natürliche Person, aber auch jede juristische (z.B. Unternehmen und Vereine). Dabei wird zwischen ordentlichen und investierenden Mitgliedern unterschieden: Ordentliche Mitglieder sind Künstler und reichen mindestens drei Werke zur Verwertung durch die C3S ein; investierende Mitglieder lassen keine Werke durch die C3S verwerten. Ordentliches Mitglied können nur einzelne, also sogenannte natürliche Personen werden. Investierendes Mitglied können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen werden.

14. Was passiert nach dem Abschicken des Beitrittsformulares?

Nachdem das Formular bei uns eingegangen ist, erhältst du zunächst (innerhalb weniger Tage) eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Nach deiner Aufnahme als C3S-Mitglied erhältst du eine Mitgliedsbescheinigung.

15. Kann mein Verein C3S-Mitglied werden?

Ja, als investierendes Mitglied, denn jede juristische Person kann Mitglied werden.

Auf diese Weise wäre eine Mehrfach-Mitgliedschaft möglich, indem du dich sowohl als natürliche Person und zusätzlich auch deine Firma anmeldest. Pro Person kann dennoch nie mehr als ein Stimmrecht „erkauft“ werden, da Körperschaften nicht als ordentliche Mitglieder angemeldet werden können und damit kein Stimmrecht erhalten.

Formular zur Anmeldung als Körperschaft:

Beitritt als Körperschaft

16. Welche Möglichkeiten einer Mitgliedschaft gibt es und wodurch unterscheiden sie sich?

Die zwei Formen der Mitgliedschaft sind in folgender Tabelle miteinander verglichen:

Ordentliches Mitglied Investierendes Mitglied
Mitglied ist natürliche Person Mitglied ist entweder natürliche Person oder Körperschaft (juristische Person wie z.B. Firma, Verein, etc)
Mitglied ist selbst werkschaffender Künstler, umgangssprachlicher formuliert: Das Mitglied produziert Tonaufnahmen oder Notentexte mit eigener Musik
Mitglied lässt mindestens drei Stücke durch die C3S verwerten Mitglied reicht keine Werke zur Verwertung ein
Mitglied hat Stimmrecht in der Generalversammlung Mitglied hat kein Stimmrecht
Wenn für ein Jahr Mitgliedsbeiträge festgelegt werden, ist das Mitglied zur Zahlung verpflichtet. Jahresbeiträge sind freiwillig.

17. Warum sollte ich investierendes Mitglied werden? Welche Vorteile bringt mir das?

Du kannst eine beratende Funktion ausüben. Das heißt, du kannst mitdiskutieren, deine Argumente einbringen und deinen Standpunkt darstellen, wenn es um die Gestaltung der Lizenzen und deren Handhabung geht. Bei der Generalversammlung darfst Du als investierendes Mitglied teilnehmen, hast aber kein Stimmrecht.

18. Warum sollte ich mehr als einen Anteil zeichnen?

Um ein großartiges Projekt zu fördern, welches die Zukunft der Musikbranche mitgestalten möchte. Jeder Euro, der in die Genossenschaft investiert wird, bringt uns dem gemeinsamen Zielse näher: faire und transparente Konditionen für alle Musiker.

19. Kann ich weitere Anteile zeichnen, wenn ich schon welche gezeichnet habe?

Ja, gerne. Im Moment: Formular erneut ausfüllen aber dann nicht das generierte Formular unterschreiben und einsenden, sondern das hier verlinkte.

20. Wird sich mein investiertes Kapital vermehren?

Damit ist nicht zu rechnen. Das Zeichnen von Anteilen dient dem Zweck, in ein Projekt zu investieren, das positive Effekte auf die Musikwirtschaft hat. Somit könnte sich für dich als Musiker oder Musikerin beziehungsweise Veranstalterin oder Veranstalter die Investition durchaus auszahlen. Die Genossenschaftsanteile selbst können jedoch nicht am Markt gehandelt werden und nicht in ihrem Wert steigen. Sie können lediglich zurückgefordert werden. Darüber hinaus kann die Genossenschaftsversammlung theoretisch die Ausschüttung einer Dividende pro Anteil beschließen. Unserer Einschätzung nach ist mit einem solchen Schritt jedoch nicht zu rechnen.

21. Kann ich zunächst investierendes Mitglied werden und dann später ordentliches?

Ja, kein Problem. Wenn Du den Status ändern willst, schreib uns einfach eine E-Mail an office@c3s.cc. Das gilt auch für den umgekehrten Fall.

22. Gibt es einen Mitgliedsbeitrag?

Zunächst wird man Mitglied der Genossenschaft, indem man mindestens einen Anteil im Wert von 50€ zeichnet (man wird so Mitinhaber der C3S). Außerdem erheben wir, solange wir noch nicht zugelassen sind, einen vorläufigen Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder von 50€/Jahr, um die laufenden Kosten decken zu können. (Weitere Details sind in unserer Beitragsordnung zu finden.) Später soll der Mitgliedsbeitrag abhängig von den tatsächlichen Lizenzeinnahmen sein, so dass man niemals mehr Beitrag zahlt als man Einnahmen hat.

Ein wichtiger Hinweis hierbei: „Ihr“ und „Wir“ ist eine Unterscheidung, die wegfallen sollte, wenn man Mitglied einer Genossenschaft ist. Tarife, Verteilungspläne, Beiträge etc. werden von den Mitgliedern selbst entworfen, die daran mitarbeiten wollen, nicht von einer Klüngelrunde aus Verwaltung und Juristen.

23. Besteht die Möglichkeit mich vom Mitgliesdbeitrag zu befreien?

Ja, nach Rechnungserhalt kannst Du die Befreiung mit einer einfachen mail an office@c3s.cc beantragen und erhälst darauf eine Stornorechnung. Die Befreiung gilt immer nur für ein Jahr. Als Grund akzeptieren wir, dass Du schon ein Sustain laufen hast oder aber finanzielle Gründe (z.B. weil Du Harz IV Empfänger bist).

24. Was passiert wenn ich einfach so nicht bezahle?

Wir werden Dir nach der zweiten Zahlungserinnerung natürlich nicht den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen. 🙂 Aber Du musst damit rechnen, dass wir Deine offenen Beträge mit späteren Einnahmen verrechnen oder im Fall der Kündigung mit Auszahlungsansprüchen aus Anteilen.

25. Das mit meiner Musikkarriere hat sich leider erübrigt. Muss ich jetzt kündigen?

Es besteht die Möglichkeit des Wechsels in die investierende Mitgliedschaft, wenn Du uns weiterhin zumindest ideell unterstützen möchtest. Als investierendes Mitglied ist die Bezahlung des Jahresbeitrags freiwillig. Dafür verzichtest Du auf Dein Stimmrecht als Genosse und die Verwertung Deiner Werke.

26. Wie muss ein Austritt erfolgen? Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Die Kündigung muss schriftlich und per Post erfolgen. Das Schreiben benötigt eine handschriftliche Unterschrift. Drucke dir am besten dafür das Musterformular aus. (PDF)

27. Was passiert, wenn ich austrete?

Im Prinzip erhältst du den Wert der Anteile, die du gezeichnet hast, zurückgezahlt. Allerdings ist der Wert eines Anteils abhängig von der finanziellen Situation der C3S SCE und kann bei Verlusten auf bis zu 0 € sinken. Außerdem kann die Auszahlung des Anteilswertes auch ausgesetzt werden, wenn durch die Auszahlung das Mindestkapital der C3S SCE unterschritten würde.

Die Auszahlung erfolgt nicht sofort, denn die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft in der Genossenschaft beträgt laut Satzung ein Jahr zum Jahresende. Nach Feststellung des Jahresabschlusses für das auf den Kündigungseingang folgende Geschäftsjahr können dann die Anteilswerte ausgezahlt werden, sofern das Mindestkapital nicht unterschritten würde. Bis dahin kann es – je nach Kündigungszeitpunkt – also mehr als zwei Jahre dauern.

Wenn du den Mitgliedsbeitrag nicht bezahlst, ohne um Befreiung zu bitten, dann wird dein offener Betrag mit dem Auszahlungsanspruch aus den Anteilen, die du gezeichnet hast, verrechnet.

28. Meine Anschrift oder meine E-Mail Adresse hat sich geändert. Wie teile ich die Änderung mit?

Bitte wende dich zur Mitteilung deiner neuen Daten an office@c3s.cc. Wir werden dann vor der Änderung noch einmal rückfragen, um deinen Zugriff auf das bei uns angegebene E-Mail Postfach zu verifizieren, bevor wir die Anschrift ändern. Nach der Bestätigung wird die Anschrift geändert und du erhältst eine aktualisierte Mitgliedsbescheinigung.

Solltest du keinen Zugriff mehr auf dein altes E-Mail-Postfach haben, aber deine Postanschrift ist noch korrekt, schicken wir dir einen Brief per Post mit einem Verifizierungscode, den du uns dann für die Änderung deiner E-Mail Adresse per E-Mail Nachricht angeben musst.

Sollte auch deine Postanschrift nicht mehr stimmen, sende uns die neue E-Mail-Adresse und die Postanschrift bitte unter Angabe deiner Mitgliedsnummer in einen Brief mit Unterschrift (auch eine Zusendung als Scan ist in Ordnung).

29. Was unternimmt die C3S, wenn keine gültige E-Mail Adresse vorliegt?

Wir kommunizieren mit unseren Mitgliedern praktisch ausschließlich per E-Mail. Wenn eine E-Mail (z.B. Einladung zur Generalversammlung) wiederholt nicht zugestellt wird und wir dazu eine Mitteilung des Empfänger-Mailservers erhalten (Bounce-Meldung), senden wir einen Brief per Post an das Mitglied mit der Bitte, das Problem zu beheben oder eine neue E-Mail Adresse mitzuteilen.

Falls wir keine Rückmeldung erhalten, stellen wir den Versand aller weiteren Informationen an das Mitglied ein.

30. Ich habe keine Einladung zur Generalversammlung bzw. keine Beitrags-Rechnung erhalten. Was tun?

Falls unsere E-Mail auch nicht in deinem Spam-Ordner aufzufinden ist: Bitte melde dich bei uns unter office@c3s.cc, damit wir mit deiner Hilfe klären können, woran das liegt. Es kann z.B. vorkommen, dass ein E-Mailprovider, wenn die IP des Absender-Mailservers auf einer Spamliste gelandet ist, die E-Mails von dort ohne Rückmeldung löscht. Um von einer solchen Liste wieder entfernt zu werden, müssen wir aber davon wissen.

Category: NEWS

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