News Update August 2025: neuer VR, DPMA-Kommunikation

Neuer VR

Letzten Monat hat sich der auf der Generalversammlung im Juni neu gewählte Verwaltungsrat konstituiert. Er besteht nun aus folgenden Mitgliedern:

  • Anja Goller
  • Christoph Scheid
  • Danny Bruder (stellvertr. Vorsitzender)
  • Hartmut Hotzel
  • Konstantin Hondros
  • Meik Michalke
  • Stephan Fritzsche (Vorsitzender des VR)
  • Stephan ‚Duke‘ Erdmann

Wir beglückwünschen insbesondere die neuen VRs zur Wahl und wünschen ihnen ein glückliches Händchen dabei, die C3S schnell durch den Zulassungsprozess zu bekommen und die Betriebsaufnahme als Musikverwertungsgesellschaft weiter vorzubereiten.

DPMA-Kommunikation

Nach der durchwachsenen Antwort des DPMA vom Frühling, die uns mit Verzögerung erreichte, mussten wir uns für die Antwort etwas Zeit nehmen. Eine Hürde, die einer Zulassung noch im Wege steht, ist folgende:

Nachdem wir unsere zweistufige Lösung bei der Wahl der Geschäftsführung („Plan B“) vorgestellt haben, bestreitet das DPMA weiterhin grundsätzlich die Zulässigkeit, dass monistisch geführte Gesellschaften nach geltenden Gesetzen Verwertungsgesellschaften werden dürfen. Die gutgemeinte Neuerungen des Verwertungsgesellschaftsgesetzes von 2016, das den etablierten Verwertungsgesellschaften ein bisschen mehr demokratische Mitbestimmung auferlegt, führt bei einer monistisch organisierten europäischen Genossenschaft wie der C3S SCE (die schon konzeptionell auf demokratischer Selbstbestimmung basiert) auch tatsächlich zu Irritationen und Unvereinbarkeiten, wenn man das Gesetz wörtlich auslegt. Diese Auslegung ist allerdings auch in Hinblick auf den Wettbewerb in der EU verhängnisvoll. Wir haben gute Argumente für eine dem gesetzgeberischen Willen entsprechende Interpretation vorgetragen. Um aber einen langwierigen Streit darüber zu vermeiden, haben wir dem DPMA bis zur endgültigen Klärung eine Interimslösung als „Plan C“ angeboten, bei der die Geschäftsführung bei der Generalversammlung gewählt wird, was für uns zwar unpraktisch sein kann, dafür aber rechtlich nicht umstritten ist.

Daneben gab es leider Missverständnisse, die darauf beruhen, dass das DPMA sich unaufgefordert an einer alten Version der Satzung abgearbeitet hat – den aktuellen Satzungsentwurf hatten wir im letzten Jahr bewusst nicht mitgeschickt, in der Hoffnung, dass die Bearbeitung schneller erfolge. Wir haben die so aufgeworfenen Punkte im Bereich Mitgliedsaufnahme sowie Wahrnehmungs- bzw. Tätigkeitsbereich auf Basis des aktuellen Satzungsentwurfs aufgeklärt. Es gab im diesem Teil jedoch auch konstruktive Kritik, z.B. die berechtigte Anregung, die Satzungspräambel zu überarbeiten. Als bedauerlich bewerten wir aber die Entscheidung, unseren im Frühjahr aktualisierten Geschäftsplan wiederum nicht zu würdigen. Das DPMA hat in seinem Schreiben nach eigenen Worten nur eine „kursorische Prüfung“ vorgenommen; damit ist nicht ausgeschlossen, dass es bis zur Zulassung noch weitere Überraschungen geben könnte.

Wir suchen weiterhin das Gespräch mit dem DPMA und streben für den Herbst ein persönliches Treffen an, um möglicherweise Prozesse zu beschleunigen und ein gegenseitiges Verständnis zu befördern, auch nachdem das DPMA dies wiederholt abgelehnt hat, bevor es nicht die zuletzt eingereichten Unterlagen geprüft hat.

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