News Update 8/2017: Satzungsänderungen und Werkregistrierung

Liebe Mitglieder und C3S-Interessierte,

während des Arbeitsmeetings am letzten Wochenende sind zwei Ergebnisse berichtenswert, die sich auf Satzungsänderungen und unsere Werkregistrierungssoftware beziehen.

Satzungsänderungen

Die Satzungsänderungs-Arbeitsgruppe hat nun einen ersten Entwurf der neuen Satzung erarbeitet, den wir demnächst zusammen mit einem kommentierenden Schriftsatz dem DPMA zur Begutachtung zuschicken werden. Wie auf der letzten Generalversammlung besprochen, wollen wir so schon vor einer offiziellen Beschlussfassung klären, dass die vorgeschlagenen Änderungen die zuvor aufgeworfenen Zulassungsprobleme auch beseitigen.

Die Änderungen umfassen insgesamt elf Paragraphen, die wir Euch nach Abschluss der rechtlichen Prüfung im Detail erläutern werden. Wir prüfen derzeit außerdem, ob wir Satzungsänderungen in Zukunft evtl. auch ohne Generalversammlung über eine schriftliche Mitgliederabstimmung beschließen können, denn für Satzungsänderungen müssen mindestens die Hälfte der ordentlichen Mitglieder anwesend sein, was unwahrscheinlich ist, und erst bei einer Nachfolge-GV wäre dieses Beteiligungsquorum aufgehoben.

Werkregistrierung

Wie auf der April-Generalversammlung angekündigt, versuchen wir einen Betatest der Werkregistrierung noch in diesem Herbst hochzufahren. Deshalb sind auf dem Meeting auch drei der Entwickler zusammengekommen, um dafür die Weichen zu stellen.

Manchmal kommt die Frage auf, warum die Software noch nicht bereits lange fertig ist. Schließlich sei es doch nicht so schwer ein Webformular mit Dateiupload-Funktion zu bauen. Dafür gibt es einige gute Gründe:

  • Die Software muss skalieren, d.h. es müssen Vorkehrungen getroffen werden, damit sie gleichzeitig auf unterschiedlichen Servern laufen kann, so dass es keine Überlastung gibt.
  • Alle Elemente müssen auch für Computer-Laien möglichst einfach und komfortabel bedienbar sein, um Akzeptanz zu schaffen und aufwendigen Nutzersupport so gering wie möglich zu halten.
  • Mit dem Werkupload ist es nicht getan. Wir haben schließlich etwas mit der digitalisierten Musik unserer Mitglieder vor. Dazu erfolgen im Zuge der Archivierung viele weitere Schritte, die eine Verarbeitung im Verwertungskontext erlauben. Z.B. zu überprüfen, ob ein ähnlich klingendes Musikstück bereits im Werkbestand existiert, um Irrtümer oder sogar Missbrauch aufzudecken. Dabei müssen rechtliche Abläufe sinnvoll abgebildet werden, z.B. wenn es Dispute bzgl. der Urheberschaft eines Stücks gibt.
  • Und schließlich arbeiten die Entwickler seit dem Ende des NRW-Förderprojekts ausschließlich auf ehrenamtlicher Basis — abgesehen von einer dankenswerten Kostenübernahme durch den Open Music Contest e.V. im Frühjahr, mit der wir die Konzeption und Datenbankmodellierung für die Repertoire-Verarbeitung und -Archivierung einmal konzentriert durchziehen konnten. (Der gemeinnützige OMC e.V. kann im Rahmen seiner Vereinsziele auch die Entwicklung freier Software fördern, weshalb Spenden an diesen Verein indirekt auch der C3S helfen können.)

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