Petitionsausschuss bestätigt C3S-Positionen

Unter dem Aktenzeichen „Pet 4-17-07-44-041870“ verabschiedete der Petitionsausschuß des Bundestags jüngst eine Beschlussempfehlung zur Zukunft der GEMA-Vermutung. In wesentlichen Punkten bestätigt der Ausschuß darin unsere Einschätzung zur Sachlage, wie wir sie seit 2010 vertreten.

Dies gilt insbesondere für die Ansicht, dass die GEMA-Vermutung in ihrer aktuellen Form spätestens mit der Zulassung der C3S nicht mehr weiter aufrechtzuerhalten ist. Gleichzeitig haben wir ebenfalls in zahllosen Diskussionen den Standpunkt vertreten, dass eine grundsätzliche Abrechnungspflicht mit Verwertungsgesellschaften sinnvoll ist, weil andernfalls die rechtmäßige Vergütung der Urheber praktisch nicht überprüfbar wäre, was Mißbrauch begünstigte. Wir sehen es allerdings als die Aufgabe der Verwertungsgesellschaften an, dieses Privileg so auszugestalten, dass Lizenznehmer ihrer Verpflichtung einfach und unkompliziert nachkommen können. Und zwar auch für Fälle, die eben nicht lizenzpflichtig sind.

Änderung von Gesetzen nach wie vor überflüssig

Unsere Forderung bleibt daher unverändert: Die GEMA-Vermutung muss in der Praxis in eine allgemeine VG-Vermutung umgewandelt werden, wenn die C3S ihre Arbeit aufnimmt. Die Betonung liegt dabei auf „Praxis“, und hier sind wir mit einer Empfehlung des Petitionsuasschusses nicht einer Meinung: Eine Änderung von Gesetzen ist nach wie vor überflüssig. Es muss vielmehr eine gemeinsame Lösung mit der GEMA gefunden werden.

Diese Lösung muss sowohl die praktischen Probleme beheben, die die GEMA-Vermutung so antiquiert aussehen lassen und sie für viele zu Recht zu einem roten Tuch machte. Gleichzeitig darf sie keine Nachteile für die berechtigten Interessen der Urheber nach sich ziehen. Aus unserer Sicht sind weder Gesetze noch Urheber das Problem, sondern die aktuelle Implementierung dieser Urheberrechte. Schon dies läßt freilich fraglich erscheinen, ob eine Gesetzesänderung überhaupt hilfreich wäre.

„Coopetition“ als Lösung

Wir können gerne unsere Ideen für eine spätere Umsetzung wiederholen: Dem Lizenznehmer sollte es entweder freigestellt werden, ob er mit der GEMA oder der C3S abrechnet — Überschneidungen hätten die VGs dann untereinander zu klären. Oder es sollte eine gemeinsame dritte Stelle unterhalten werden, mit welcher Lizenznehmer abrechnen. Voraussetzung hierzu wäre vor allem ein zentraler, frei zugänglicher Datenbestand, um die Zuständigkeiten schnell zu klären. Vielleicht gibt es eine weitere, bessere Lösung für dieses Problem. Damit werden wir uns intensiv auseinandersetzen, wenn die Zeit gekommen ist.

Bis dahin haben wir in der Tat erst noch etwas Präsentables aufzubauen.

Category: NEWS

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Petitionsausschuss bestätigt C3S-Positionen

Unter dem Aktenzeichen „Pet 4-17-07-44-041870“ verabschiedete der Petitionsausschuß des Bundestags jüngst eine Beschlussempfehlung zur Zukunft der GEMA-Vermutung. In wesentlichen Punkten bestätigt der Ausschuß darin unsere Einschätzung zur Sachlage, wie wir sie seit 2010 vertreten.

Dies gilt insbesondere für die Ansicht, dass die GEMA-Vermutung in ihrer aktuellen Form spätestens mit der Zulassung der C3S nicht mehr weiter aufrechtzuerhalten ist. Gleichzeitig haben wir ebenfalls in zahllosen Diskussionen den Standpunkt vertreten, dass eine grundsätzliche Abrechnungspflicht mit Verwertungsgesellschaften sinnvoll ist, weil andernfalls die rechtmäßige Vergütung der Urheber praktisch nicht überprüfbar wäre, was Mißbrauch begünstigte. Wir sehen es allerdings als die Aufgabe der Verwertungsgesellschaften an, dieses Privileg so auszugestalten, dass Lizenznehmer ihrer Verpflichtung einfach und unkompliziert nachkommen können. Und zwar auch für Fälle, die eben nicht lizenzpflichtig sind.

Änderung von Gesetzen nach wie vor überflüssig

Unsere Forderung bleibt daher unverändert: Die GEMA-Vermutung muss in der Praxis in eine allgemeine VG-Vermutung umgewandelt werden, wenn die C3S ihre Arbeit aufnimmt. Die Betonung liegt dabei auf „Praxis“, und hier sind wir mit einer Empfehlung des Petitionsuasschusses nicht einer Meinung: Eine Änderung von Gesetzen ist nach wie vor überflüssig. Es muss vielmehr eine gemeinsame Lösung mit der GEMA gefunden werden.

Diese Lösung muss sowohl die praktischen Probleme beheben, die die GEMA-Vermutung so antiquiert aussehen lassen und sie für viele zu Recht zu einem roten Tuch machte. Gleichzeitig darf sie keine Nachteile für die berechtigten Interessen der Urheber nach sich ziehen. Aus unserer Sicht sind weder Gesetze noch Urheber das Problem, sondern die aktuelle Implementierung dieser Urheberrechte. Schon dies läßt freilich fraglich erscheinen, ob eine Gesetzesänderung überhaupt hilfreich wäre.

„Coopetition“ als Lösung

Wir können gerne unsere Ideen für eine spätere Umsetzung wiederholen: Dem Lizenznehmer sollte es entweder freigestellt werden, ob er mit der GEMA oder der C3S abrechnet — Überschneidungen hätten die VGs dann untereinander zu klären. Oder es sollte eine gemeinsame dritte Stelle unterhalten werden, mit welcher Lizenznehmer abrechnen. Voraussetzung hierzu wäre vor allem ein zentraler, frei zugänglicher Datenbestand, um die Zuständigkeiten schnell zu klären. Vielleicht gibt es eine weitere, bessere Lösung für dieses Problem. Damit werden wir uns intensiv auseinandersetzen, wenn die Zeit gekommen ist.

Bis dahin haben wir in der Tat erst noch etwas Präsentables aufzubauen.

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